Klassenelternsprecher*innen
Zu Schuljahresbeginn werden von den Eltern jeder Klasse ein*e Elternsprecher*in und ein*e Stellvertreter*in gewählt. Die Elternschaft legt im Vorfeld fest, ob die Positionen für ein oder zwei Jahre ausgeübt wird. Die Klassenelternsprecher*innen vertreten die Eltern gegenüber den Lehrkräften sowie der Schulleitung. Während ihrer Amtszeit unterstützen sie die Klassenleitung bei der Organisation und Durchführung von Klassenfesten und Ausflügen, auch Elternstammtische können so ins Leben gerufen werden.
Schulelternbeirat (SEB)
Über den SEB haben alle Eltern die Möglichkeit ihre Fähigkeiten, Wünsche, Kritik und Anregungen in die Schulgemeinschaft einzubringen.
Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er fördert und gestaltet die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule mit.
Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB. Der Schulelternbeirat wird innerhalb der ersten acht Wochen nach Schuljahresbeginn gewählt. Es können sich alle Eltern zur Wahl stellen unabhängig ob Klassenelternsprecher*in oder nicht.
Für die gesamte Schulgemeinschaft engagieren sich der Schulelternbeirat und gemeinsam mit dem Förderverein. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die entsprechenden Vorsitzenden oder die Schulleitung.