Um unserem Anspruch der Individualitätsförderung gerecht zu werden, bieten wir ein differenziertes Programm an Förderungen an, um Kinder mit Förderbedarf angemessen in den Schulalltag zu integrieren. Unsere Lehrer*innen sind darauf geschult, die Lernfähigkeits-Differenzen zu erkennen und Schüler*innen dementsprechend zu einem passenden Förderprogramm zu geleiten.
Gemäß GSchO, Unterabschnitt 2, haben folgende Kinder Anspruch auf besondere Förderung:
- begabte und leistungswillige Schüler*innen
- Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen
- Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Schüler*innen mit Migrationshintergrund
Feststellung des Förderbedarfs und Durchführung der Fördermaßnahmen liegen in der Verantwortung der/des jeweilige*n Lehrer*in enger Kooperation mit anderen beteiligten Lehrer*innen.